| Beschreibung | Fachseminar |
| Beginn | 28.06.2012 |
| Dauer | 1 Tag(e) |
| Unterrichtszeiten | 09.00 bis 16.45 Uhr |
| Anbieter | Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Ort | Luzern, Werftestrasse 1 |
| Preis | CHF 400.– |
| Anmeldeschluss | 04.06.2012 |
| Leitung |
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| Details allgemein | Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Im Zentrum des Fachseminars stehen die materiellen Neuerungen im Kindesschutz (Minderjährige unter Vormundschaft, Präzisierung des Handlungsfähigkeitsrechts, Änderungen im Kindesvermögensrecht, Aufforderung der Eltern zu einem Mediationsversuch, standardisierte Prüfung einer Verfahrensvertretung, ausgebauter Rechtsschutz bei einer Unterbringung). Thematisiert werden überdies die allgemeinen Grundzüge des neuen Rechts sowie die Aufgaben- und Rollenteilung zwischen verantwortlichen Personen der Mandatsträgerschaft respektive Abklärung und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. |
| Inhalt | Ziele des Fachseminars Die Teilnehmenden - kennen die per 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Neuerungen im Kindesschutz, - kennen die Rollen- und Aufgabenteilung zwischen anordnender Fachbehörde und ausführender Mandatsführung oder Abklärung. |
| Zielgruppe | Fachpersonen - in Jugendsekretariaten und polyvalenten Sozialdiensten, - Schulsozialarbeitende, - Lehrpersonen - und weitere Interessierte |
| Bemerkungen | Dieses Seminar kann als Ergänzung zur Fachtagung Einführung ins neue Erwachsenenschutzrecht (separates Angebot, siehe www.hslu.ch/fachtagung-kes) absolviert werden. |
| Weitere Infos | |
| Kontakt | Nicole Bühler, T +41 41 367 48 32, nicole.buehler@hslu.ch |

