| Beschreibung | Fachseminar |
| Beginn | 21.06.2012 > Durchführung ist ausgebucht |
| Ende | 22.06.2012 |
| Dauer | 2 Tag(e) |
| Unterrichtszeiten | 09.00 bis 16.45 Uhr |
| Anbieter | Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Ort | Luzern, Werftestrasse 1 |
| Preis | CHF 800.– |
| Anmeldeschluss | 24.05.2012 |
| Leitung |
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| Details allgemein | Das neue Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Obwohl viele Aufgaben der Mandatstragenden gleich bleiben wie im heutigen Recht, haben die materiellen und formellen Neuerungen dennoch Auswirkungen auf die Mandatsführung. Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Person wird explizit mehr Beachtung geschenkt, indem die Aufträge an die Beiständinnen und Beistände massgeschneidert auf die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Person zugeschnitten werden. Durch die Professionalisierung auf Behördenseite wird sich die Zusammenarbeit zwischen Berufsbeiständen als Auftragnehmerin und Fachbehörde als Auftraggeberin verändern. |
| Inhalt | Ziele des Fachseminars Die Teilnehmenden - kennen die neuen Rechtsgrundlagen für die Mandatsführung, insbesondere die Aufgaben, Pflichten und Möglichkeiten der Beiständinnen/Beistände im Rahmen der massgeschneiderten Massnahmen, - kennen die Rollen- und Aufgabenteilung zwischen anordnender Fachbehörde und ausführender Mandatsführung, - sind in der Lage, die Fallführungen gemäss dem neuem Erwachsenenschutzrecht professionell wahrzunehmen und gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde als kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner aufzutreten. |
| Methodik | Im Fachseminar werden die Aspekte der Mandatsführung thematisiert, die eine Änderung erfahren: Bei den neuen massgeschneiderten Massnahmen wird der Schwerpunkt auf die Möglichkeiten sowie Grenzen und insbesondere auf die Aufgabenbereiche und Vertretungsrechte gelegt. Weitere Themen sind: Kompetenzen, die die Beiständinnen und Beistände im Rahmen eines konkreten Mandats haben, wie der gesetzlich vorgesehene Einbezug der betreuten Person zu gestalten ist und bei welchen Geschäften die Mitwirkung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erforderlich ist (zustimmungs-bedürftige Geschäfte). Standards für gute Rechenschaftsberichte werden ebenfalls abgehandelt. |
| Zielgruppe | - Berufsbeistände/Berufsbeiständinnen mit Erwachsenenschutzmandaten - Fachbeistände (Pro Senectute o. Ä.) - private Beistände/Beiständinnen - weitere Interessierte |
| Bemerkungen | Dieses Seminar kann als Ergänzung zur Fachtagung Einführung ins neue Erwachsenenschutzrecht absolviert werde (separates Angebot, siehe www.hslu.ch/fachtagung-kes). |
| Weitere Infos | |
| Kontakt | Nicole Bühler, T +41 41 367 48 32, nicole.buehler@hslu.ch |

