| Beschreibung | Fachseminar |
| Beginn | 13.11.2012 |
| Dauer | 1 Tag(e) |
| Unterrichtszeiten | 09.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.45 Uhr |
| Anbieter | Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Ort | Luzern, Werftestrasse 1 |
| Preis | CHF 440.– |
| Anmeldeschluss | 12.10.2012 |
| Leitung |
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| Details allgemein | Vormundschaftsbehörden und Gerichte müssen in bestimmten Fällen explizit prüfen, ob eine Vertretung des Kindes angeordnet werden muss (vgl. Art. 299 ZPO und Art. 314abis ZGB [tritt per 1. Januar 2013 in Kraft]). Damit wird die Kindesverfahrensvertretung als wichtiges Beteiligungsinstrument für Kinder gestärkt. Die neuen rechtlichen Grundlagen tragen dem Anspruch Rechnung, nachdem das Kind in rechtlichen Verfahren einerseits beteiligt und ihm andererseits Informationsrechte sowie ein aktiver Part (Partizipation) zugestanden werden soll. Ziele Die Teilnehmenden - kennen die rechtlichen und entwicklungspsychologischen Hintergründe und die Bedeutung der Verfahrensbeteiligung für das Kind und die Behörden - verfügen über Grundlagenwissen zu Funktion, Rolle und Arbeitsweisen der unabhängigen Kindesverfahrensvertretung - wissen, wie sie bei der Einsetzung einer Kindesvertretung vorgehen müssen, worauf sie zu achten haben und was sie von den Verfahrensvertreterinnen und -vertretern erwarten können. |
| Methodik | Im Fachseminar werden die entsprechenden rechtlichen und entwicklungspsychologischen Grundlagen vermittelt sowie praxisnah aufgezeigt, welche Rolle und Funktion Kindesvertreterinnen und -vertreter in Kindesschutz- und familienrechtlichen Verfahren haben. Zudem wird aufgezeigt, wie und wann Kindesvertreterinnen und -vertreter eingesetzt werden können und was von ihnen erwartet werden darf. |
| Zielgruppe | Fachpersonen, die sich mit dem Instrument der Kindesvertretung besser vertraut machen wollen - insbesondere Mitglieder von Vormundschaftsbehörden und familiengerichtlichen Abteilungen, - Mitarbeitende in Vormundschaftssekretariaten - und weitere Interessierte. |
| Bemerkungen | Dieses Fachseminar wird in Kooperation mit dem Verein Kinderanwaltschaft Schweiz angeboten. |
| Weitere Infos | |
| Kontakt | Nicole Bühler, T +41 41 367 48 32, nicole.buehler@hslu.ch |

