| Beschreibung | Fachseminar |
| Beginn | 25.09.2012 |
| Ende | 26.09.2012 |
| Dauer | 2 Tag(e) |
| Unterrichtszeiten | von 09.10 Uhr bis 16.45 Uhr |
| Anbieter | Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Ort | Luzern, Werftestrasse 1 |
| Preis | CHF 800.00 |
| Anmeldeschluss | 27.08.2012 |
| Leitung |
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| Details allgemein | Das neue Erwachsenenschutzrecht tritt per 1. Januar 2013 in Kraft. Es wird neue Instrumente für Wohn-, Jugend- und Pflegeheime beinhalten. Eine Herausforderung für die Institutionen wird neben den ins Gesetz eingeführten bewegungseinschränkenden Massnahmen auch die Koordination mit der neuen fürsorgerischen Unterbringung und den medizinischen Massnahmen darstellen. Damit im Zusammenhang stehen neue Anforderungen an die Zusammenarbeit in Institutionen, aber auch an die Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörden sowie an die Aktenführung. |
| Inhalt | Ziele des Fachseminars Die Kursteilnehmenden - kennen die neuen Instrumente des revidierten Erwachsenenschutzrechts für ihren Arbeitsalltag. - können Einzelfälle rechtlich korrekt einordnen und haben Handlungsleitlinien für den Umgang im Einzelfall. - haben Anhaltspunkte für eine künftige Best Practice im Institutionenalltag. |
| Methodik | Das im Co-Teaching geführte Fachseminar beleuchtet die rechtlichen Anforderungen und soll einen Beitrag zu einer künftigen Best Practice im Institutionsalltag bieten. |
| Zielgruppe | - Heimleiterinnen und Heimleiter - (Fach-)Personal in Heimen/Institutionen - Ärztinnen und Ärzte - weitere Interessierte |
| Weitere Infos | |
| Kontakt | Administrative Fragen: Nicole Bühler, T +41 41 367 48 32, nicole.buehler@hslu.ch Inhaltliche Fragen: Prof. Daniel Rosch, T +41 79 313 90 09, daniel.rosch@hslu.ch |

