| Beschreibung | Fachseminar |
| Beginn | 27.09.2012 |
| Ende | 28.09.2012 |
| Dauer | 2 Tag(e) |
| Unterrichtszeiten | 09.00 bis 16.45 Uhr |
| Anbieter | Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Ort | Luzern, Werftestrasse 1 |
| Preis | CHF 800.– |
| Anmeldeschluss | 27.08.2012 |
| Leitung |
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| Details allgemein | Das neue Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die neuen massgeschneiderten Massnahmen, die auf die individuellen Bedürfnisse der schutzbedürftigen Personen zugeschnitten sind, stellen höhere Anforderungen an die Abklärung. Fachpersonen müssen komplexe Situationen adäquat beobachten, einschätzen und dem Einzelfall angepasste Aufträge beantragen. |
| Inhalt | Ziele des Fachseminars Die Teilnehmenden - kennen die neuen Rechtsgrundlagen für die Abklärung, insbesondere das Erfordernis, Aussagen in Bezug auf individualisierte Massnahmen machen zu können, - kennen Konzepte zur Risiko- und Ressourceneinschätzung sowie Motivationsförderung, - sind in der Lage, die Abklärungen gemäss dem neuem Erwachsenenschutzrecht professionell wahrzunehmen und als kompetente Ansprechpartner/innen gegenüber der Fachbehörde respektive den Abklärungsstellen aufzutreten. |
| Methodik | Im Fachseminar werden die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedene methodische Instrumente zur Abklärung thematisiert. Vorgestellt wird das rechtliche Verfahren und das neue Massnahmensystem (massgeschneiderte Beistandschaften), ebenso wie geeignete Konzepte zur Risiko- und Ressourceneinschätzung. Ein wichtiger Aspekt ist die Einschätzung und Förderung der Motivation der schutzbedürftigen Person, an der aktuellen Situation etwas zu ändern. Es werden zudem Standards für aussagekräftige Abklärungsberichte sowie Nutzen und Grenzen von Gutachten diskutiert. |
| Zielgruppe | Fachpersonen, die Abklärungen selber machen oder in Auftrag geben (Mitglieder der Fachbehörden oder Fachpersonen in Sozialdiensten) und weitere Interessierte. |
| Bemerkungen | Dieses Seminar kann als Ergänzung zur Fachtagung Einführung ins neue Erwachsenenschutzrecht absolviert werden (separates Angebot, siehe www.hslu.ch/fachtagung-kes). |
| Weitere Infos | |
| Kontakt | Nicole Bühler, T +41 41 367 48 32, nicole.buehler@hslu.ch |

