| Beschreibung | Fachkurs Vertiefte Auseinandersetzung mit praxisrelevanten Fragen zum Sozialhilfeverfahren. |
| Titel nach Abschluss | Die Teilnehmenden erhalten bei erfolgreichem Abschluss des Fachkurses eine von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit unterzeichnete Kursbestätigung. |
| Beginn | 24.05.2012 |
| Ende | 28.11.2012 |
| Dauer | 12 Tag(e) |
| Anbieter | Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Ort | Luzern, Werftestrasse 1 |
| Preis | CHF 3'840.– |
| Anmeldeschluss | 07.05.2012 |
| Leitung |
|
| Details allgemein | In der Praxis der Sozialhilfe sind Sozialarbeitende oft massgeblich am Sozialhilfeverfahren beteiligt. Sowohl aus rechtlicher als auch aus sozialarbeiterischer Sicht ist es wichtig, dass Sozialhilfegesuche fachlich und sachlich korrekt, klar und nachvollziehbar bearbeitet werden. Der Fachkurs kombiniert praxisbezogenes sozialarbeiterisches mit juristischem Wissen. |
| Inhalt | Die Teilnehmenden lernen, zentrale Herausforderungen der Verfahrensgestaltung zu erkennen und sind in der Lage, die grundlegenden Verfahrensschritte korrekt zu gestalten. Inhalte: – Grundlagen und Grundprinzipien des Verwaltungsrechts – Kantonale Rechtgrundlagen des Verwaltungs- und Sozialhilferechts, Rechtsprechung und Literatur – Rechtsquellen des Sozialhilferechts – Verfahrensrecht – Weisungen, Auflagen, Bedingungen – Verfügung – Aktenführung und Rolle im Sozialhilfeverfahren, Leistungsnachweis |
| Zielgruppe | Der Fachkurs richtet sich an Sozialarbeitende und weitere Fachpersonen, die als Rechtsanwendende massgeblich im Sozialhilfeverfahren einbezogen sind. |
| Voraussetzungen | Zum Fachkurs zugelassen werden Fachpersonen mit Berufsabschluss mindestens auf sekundärer Bildungsstufe (zum Beispiel Kauffrau/Kaufmann oder andere Berufslehre). Die erfolgreiche Teilnahme am Fachkurs Sozialhilfeverfahren ist Voraussetzung für eine Zulassung zum CAS-Programm Sozialhilferecht. |
| Weitere Infos | |
| Kontakt | Petra Spichtig, T +41 41 367 48 72, petra.spichtig@hslu.ch |

