| Beschreibung | Fachkurs, Gesprächs- und Befragungstechniken, um die Einvernahmen gemäss Art. 154 StPO sachgerecht durchzuführen |
| Beginn | Frühling 2013 |
| Dauer | 8 Tag(e) |
| Anbieter | Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Ort | Luzern, Werftestrasse 1 |
| Preis | CHF 2’500.– |
| Leitung |
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| Details allgemein | Neben der Definition des Kindbegriffs, dem Ausschluss der Gegenüberstellung von Kind und Beschuldigtem sowie der Möglichkeit das Strafverfahren ausnahmsweise einzustellen, enthält Art. 154 StPO Regeln für die Einvernahme des Kindes: Diese hat durch eine zu diesem Zwecke ausgebildete Ermittlungsbeamtin oder einen Ermittlungsbeamten im Beisein einer Spezialistin oder eines Spezialisten zu erfolgen. Die Einvernahme erfolgt in einem geeigneten Raum und wird auf Video aufgenommen. Die befragende Person und die Spezialistin oder der Spezialist halten ihre besonderen Beobachtungen in einem Bericht fest. |
| Methodik | Das Hauptziel des Fachkurses ist der Erwerb von Methodenkompetenz: Übungsbefragungen, Live-Befragungen und Coachings bilden deshalb zentrale Elemente des Fachkurses. Sie werden in drei Gruppen von den gleichen Lehrpersonen durchgeführt. Die Theorievermittlung geschieht themenorientiert anhand von Kursunterlagen und einschlägiger Literatur. |
| Zielgruppe | Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, welche Kinder, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind, im Rahmen eines Strafverfahrens gemäss Art. 154 StPO befragen. Ermittlungsbeamtinnen und Ermittlungsbeamte, welche Kinder, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind, im Rahmen eines Strafverfahrens gemäss Art. 154 StPO befragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die kindliche Opfer im Rahmen von standardisierten Erstbefragungen ausserhalb und vor einem Strafverfahren sowie im Auftrag der Ermittlungsinstanzen befragen. |
| Voraussetzungen | Zugelassen werden ausschliesslich Personen, welche Funktionen gemäss Art. 154 StPO (Befrager/innen) ausüben oder standardisierte Erstbefragungen ausserhalb eines Strafverfahrens durchführen. Über die Aufnahme entscheidet die Kursleitung. |
| Bemerkungen | Das Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalistik (CCFW) an der Hochschule Luzern – Wirtschaft führt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und dem Schweizerischen Polizeiinstitut SPI Neuenburg einen weiteren Fachkurs Kindsopfer-Befragung (vormals OHG-Befragung) durch. |
| Weitere Infos | |
| Kontakt | Barbara Käch, T +41 41 367 48 57, barbara.kaech@hslu.ch |

