| Abschluss | Certificate of Advanced Studies |
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| Beschreibung | Für Fachpersonen, welche Kinder und Jugendliche in zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren vertreten |
| Titel nach Abschluss | Certificate of Advanced Studies Hochschule Luzern/FHZ in Kindesvertretung |
| ECTS-Punkte | 15 |
| Beginn | auf Anfrage |
| Dauer | 24 Tag(e) |
| Anbieter | Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Ort | Luzern, Werftestrasse 1 |
| Preis | CHF 7'600.00 |
| Leitung |
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| Details allgemein | Das CAS-Programm Kindesvertretung richtet sich an Personen, welche Kinder und Jugendliche in zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren vertreten. Es vermittelt einschlägiges Fachwissen sowie die erforderliche Methodenkompetenz zur erfolgreichen Erfüllung dieser Berufsaufgaben und gibt den Studierenden Gelegenheit, ihre Sozial- und Selbstkompetenz in Bezug auf diese Aufgaben zu reflektieren. Das CAS-Programm Kindesvertretung ist ein Wahlmodul des MAS-Programms Sozialarbeit und Recht, kann aber auch unabhängig davon absolviert werden. |
| Inhalt | Die behördenunabhängige anwaltschaftliche Vertretung von Kindern in zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren ist in der Schweiz noch wenig etabliert. Meistens werden die Interessen der Kinder von Fachpersonen vertreten, die gleichzeitig auch für andere Interessen zuständig sind oder explizit zur Allparteilichkeit verpflichtet sind. Die Wünsche und Interessen, mitunter auch die Rechte der Kinder werden so allzu oft ungenügend berücksichtigt. Die Forderung nach vermehrter Einsetzung von Kindesvertretungen ist unter im Kinderschutz tätigen Fachpersonen deshalb unbestritten. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Institutionalisierung der Kindesvertretung ist deren Professionalisierung. Professionelle Handlungskompetenz ergibt sich aus der Kombination von juristischer und psychologischer Fach- und Methodenkompetenz, einem spezifischen Rollenbewusststein und einem Verständnis für multi- und interdisziplinäre Koordination. |
| Zielgruppe | Das CAS-Programm richtet sich an Fachpersonen aus dem juristischen und psychosozialen Bereich, die mit der Vertretung von Kindern und Jugendlichen mandatiert sind oder mandatiert werden möchten. |
| Voraussetzungen | Abschluss auf Tertiärstufe (höhere Fachschule, Fachhochschule oder Universität) in den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie oder Recht. Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation können in beschränkter Anzahl über ein standardisiertes Zulassungsverfahren ("sur dossier") aufgenommen werden. |
| Bemerkungen | Ein gemeinsames Angebot der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit, des Marie Meierhofer Instituts für das Kind Zürich, des Vereins Kinderanwaltschaft Schweiz und in fachlicher Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. |
| Weitere Infos | |
| Kontakt | Barbara Käch, T +41 41 367 48 57, barbara.kaech@hslu.ch |

